ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – AGB

§ 1 Geltungs- und Anwendungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle mit unserem Kunden geschlossenen Verträgen, und zwar auch für alle zukünftigen Geschäfte. Entgegenstehende und/oder von unseren AGB abweichende Vertragsbedingungen unseres Kunden erkennen wir nur an, wenn wir diesen schriftlich zustimmen.

(2) Mit dem Leistungsangebot unseres Unternehmens wenden wir uns in erster Linie an Unternehmen/Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie an öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Diese AGB sind für den genannten Kundenkreis konzipiert, gelten aber auch für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB bei einer Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

§ 2 Leistungsgegenstände

(1) Die Leistungsgegenstände ergeben sich im Detail aus den jeweils mit unseren Kunden abgeschlossenen Einzelverträgen sowie den dazugehörigen Vertragsanlagen wie Pflichtenhefte oder ähnliches.

§ 3 Angebot und Auftragsbestätigung

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt in jedem Fall erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande. Als Auftragsbestätigung gilt auch der Lieferschein oder die Rechnung. Nebenabreden, Zusagen unserer Vertreter sowie Änderungen und Ergänzungen abgegebener Auftragsbestätigungen, dieser Bedingungen und bereits geschlossener Verträge sind nur rechtswirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind.

(2) Eine Korrektur nachweisbarer Irrtümer in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen muss anerkannt werden.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Die im Angebot oder Auftragsbestätigung genannten Preise gelten für die Dauer von 1 Monat nach Vertragsabschluss.

(2) Mündliche oder fernmündliche Preisnennungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Für Nachbestellungen sind die Preise des ersten Auftrags nicht verbindlich.

(3) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab unserem Unternehmensstandort in Euro ausschließlich etwaiger Verpackungs- und Versandkosten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(4) Rechnungen sind vom Kunden in der Regel auf dessen Kosten innerhalb der angegebenen Frist auf das von uns angegebene Konto zu überweisen. Ein Abzug von Skonto ist nur nach einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung gestattet. Zahlungen an Beauftragte unseres Unternehmens gelten nur dann als Erfüllung, wenn der betreffende Beauftragte gegenüber unserem Kunden schriftlich Geldempfangsvollmacht nachweist.

(5) Sofern nicht ausdrücklich eine Festpreisabrede getroffen wurde, behalten wir uns angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten vor.

§ 5 Liefer- und Leistungszeiten

(1) Liefer- und Leistungstermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie von uns gegenüber dem Kunden explizit als verbindlich genannt worden sind.

(2) Die Einhaltung der mit uns vereinbarten verbindlichen Termine setzt die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der vorbereitenden Verpflichtungen unseres Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages behalten wir uns in diesem Zusammenhang vor.

(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft seine sonstigen Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen, wobei wir uns die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Leistungsgegenstandes geht in dem Moment auf unseren Kunden über, in welchem dieser in Annahmeverzug gerät.

(4) Für den Fall, dass wir uns nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten in Leistungsverzug befinden, haften wir gegenüber unserem Kunden für jede vollendete Verzugswoche im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 1% des Leistungswertes, maximal jedoch in Höhe von 10%. Wir behalten uns in diesem Rahmen den Nachweis vor, dass dem Kunden im Zusammenhang mit unserem Verzug ein geringerer Schaden entstanden ist, den wir statt der vorgenannten Pauschalsumme begleichen können.

(5) Teilleistungen unsererseits sind im Rahmen des Zumutbaren zulässig und werden von uns zu den vereinbarten Zahlungsbedingungen berechnet.

(6) Ergebnisse höherer Gewalt und Betriebsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten verlängern die Lieferfrist angemessen. Sollte sich die Lieferung darüber hinaus verzögern oder unmöglich werden, kann uns der Kunde eine Nachfrist setzen oder vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche aus der Nichteinhaltung vereinbarter Lieferfristen kann der Kunde nur bei grober Fahrlässigkeit bei uns geltend machen. Teillieferungen sind zulässig.

§ 6 Versand und Gefahrenübergang

(1) Die Versandart und Verpackung bleiben unserem Ermessen unter Beachtung fach- und handelsüblicher Gesichtspunkte vorbehalten.

(2) Bei Lieferung geht die Gefahr auf den Käufer über bei Versand durch Post, Bahn, Spedition oder anderen Beförderungsunternehmen bei Übergabe an den Beförderer, bei Lieferung in eigenen Fahrzeugen bei Übergabe an den Empfänger.

§ 7 Zahlungsverzug

(1) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis 30 Tage nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Kunde fällt ohne Zahlungserinnerung oder Mahnung in Verzug, wenn er den in Rechnung gestellten Betrag nicht innerhalb der in der Rechnung aufgeführten Frist begleicht.

(2) Im Verzugsfall werden von uns Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor.

§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

(1) Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Überlassene Unterlagen

(1) An allen Unterlagen, die wir unserem Kunden im Rahmen der Auftragsbearbeitung überlassen, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die betreffenden Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Kunden ausdrücklich eine entsprechende Zustimmung. Soweit wir Aufträge unserer Kunden nicht annehmen, sind unserer Unterlagen unverzüglich an uns zurück zu senden.

(2) Seminarunterlagen und Bedienungsanleitungen sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Schulungsunterlagen oder von Teilen daraus, bleiben iNovaGIS oHG vorbehalten. Kein Teil der Schulungsunterlagen darf in irgendeiner Form ohne vorherige schriftliche Zustimmung von iNovaGIS oHG reproduziert, unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an den jeweiligen Leistungsgegenständen bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis vor.

(2) Solange das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, hat uns dieser unverzüglich zu benachrichtigen, wenn der jeweilige Leistungsgegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht dazu in der Lage ist, uns die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstehenden Ausfall. Der Kunde ist verpflichtet, uns zur Geltendmachung unserer Rechte alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen und Auskünfte zu erteilen.

(3) Unbeschadet anders lautender Regelungen in diesen AGB oder in den jeweiligen Verträgen ist der Kunde zur Weiterveräußerung des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Leistungsgegenstandes im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Seine Forderungen aus einer etwaigen Weiterveräußerung tritt er bereits jetzt in Höhe des mit uns vereinbarten Preises inklusive Umsatzsteuer ab.

(4) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu verlangen, ohne dass darin ein Rücktritt vom Vertrag liegt. Die Rücknahme erfolgt lediglich zur Sicherung unserer Ansprüche. Der Käufer bleibt weiterhin zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet. Sämtliche dabei entstandenen Kosten sind von ihm zu tragen.

§ 11 Haftung

(1) Unbeschadet dem entgegenstehender zwingender gesetzlicher Regelungen haften wir dem Kunden gegenüber nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns. Im Haftungsfall beschränkt sich unsere Haftung der Höhe nach bei Einzelleistungen maximal auf die Summe des Auftragswertes, bei Dauerleistungen auf den dreifachen Monatsbetrag.

(2) Für Schäden, Folgeschäden, Verzögerungsschäden etc., die auf solchen Ereignissen beruhen, die nicht unserer Sphäre zuzuordnen sind, ist eine Haftung unbeschadet dem entgegenstehender zwingender gesetzlicher Regelungen ausgeschlossen. Als Ereignisse in diesem Sinne gelten insbesondere:

Nr. 1: Datenverluste durch unterlassene oder unzureichende Datensicherung des Kunden

Nr. 2: Höhere Gewalt

Nr. 3: Streik bei Lieferanten oder Transportpersonen

Nr. 4: Ausfall von Kommunikations- oder Internetverbindungen

Nr. 5: Codeveränderungen seitens des Kunden

§ 12 Urheber-, Nutzungs-, Verwertungs- und Veränderungsrechte

(1) Die Urheber-, Nutzungs- und Verwertungs- und Veränderungsrechte (Dekompilierung, Codeänderungen etc.) an von uns entwickelter Software verbleiben grundsätzlich (auch) bei uns. Der Umfang der entsprechenden Rechte des Kunden ist im Übrigen in den jeweiligen Leistungsverträgen geregelt.

(2) Soweit wir Software von Drittunternehmen liefern, gelten die jeweiligen Rechte- und Lizenzbstimmungen des Drittunternehmens, über welche wir den Kunden informieren werden.

§ 13 Patentverletzung

(1) Wird die Ware in vom Käufer vorgeschriebener Ausführung (nach Zeichnung, Muster oder sonstigen bestimmten Angaben) hergestellt und geliefert, so übernimmt der Käufer die Gewähr, dass durch die Ausführung Rechte Dritter, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz und Urheberrechte nicht verletzt werden. Der Käufer ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus einer solchen Verletzung ergeben, freizustellen.

§ 14 Gewährleistung

(1) Von uns konzipierte Softwareprodukte (Individual- und Standardsoftware) werden entsprechend dem Stand der aktuellen Entwicklung geliefert. Vor diesem Hintergrund übernehmen wir Gewährleistung für die Funktions- und Lauffähigkeit der betreffenden Produkte nur für die explizit in den jeweiligen Leistungsverträgen und/oder Produktbeschreibungen aufgeführten Betriebssystemumgebungen.

(2) Soweit ein von uns zu vertretener Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Mangel entweder zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Schlägt die Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) geltend zu machen. Bei der kaufrechtlichen Gewährleistung steht die Geltendmachung von Rechten unter der Voraussetzung, dass der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügepflichten aus § 377 und § 378 HGB nachgekommen ist.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschaden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüche wegen gelieferter Gebrauchtwaren bestehen nicht.

(4) Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren unmittelbar nach Erhalt auf deren exakte Justierung zu überprüfen, da wir auf die Behandlung der Waren während des Transports keinen Einfluss haben.

(5) Mängelrügen hat der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort bei uns eingehend schriftlich geltend zu machen.

§ 15 Schadenersatzansprüche

(1) Weigert sich der Käufer, den Vertrag zu erfüllen, so können wir die Zahlung von Schadenersatz (entgangener Gewinn nebst Aufwendungen) in Höhe von 20 % des Bruttoverkaufspreises verlangen, es sei denn, dass dem Käufer der Nachweis gelingt, dass der uns entstandene Schaden entweder nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

(2) Erzeugnisse, deren Stückpreis unter Euro 50,- liegt, werden nicht zurückgenommen. Für Waren mit einem Wert über Euro 50.- werden bei Rücknahme mindestens Euro 25,- Bearbeitungsgebühr berechnet. Ausgenommen sind Fälle, in denen ein Fehler vorliegt, der von uns zu vertreten ist.

§ 16 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass uns auch ohne ausdrückliche Aufforderung alle zur Erfüllung unserer Leistungspflichten notwendigen Unterlagen, Informationen, Daten etc. rechtzeitig vorliegen. Gleiches gilt für etwaige Vorarbeiten und Vorleistungen.

§ 17 Absage und Umbuchungen durch den Kunden

(1) Absagen und Umbuchungen einer gebuchten Kursteilnahme durch den Kunden sind kostenfrei, wenn sie bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn bei iNovaGIS oHG schriftlich eingehen. Soweit der Kunde nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist, berechnet iNovaGIS oHG bei einer späteren Absage oder Umbuchung für Ausfall und zusätzlichen Verwaltungsaufwand eine Stornogebühr nach folgender Staffelung:

14-1 Tag vor Kursbeginn 50 % der Kursgebühr
Nichterscheinen ohne vorherige Absage 100 % der Kursgebühr
Stellt der Kunde rechtzeitig einen Ersatzteilnehmer für den gebuchten Kurs, entfällt die Storno- oder Verwaltungsgebühr.

§ 18 Verschwiegenheit und Datenschutz

(1) Wir verpflichten uns, über alle uns bekannt gewordenen und/oder bekannt werdenden priva­ten, geschäftlichen oder betrieblichen Angelegen­heiten des Kunden Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Kunde entbindet uns im Einzelfall ausdrücklich von unserer Schweigepflicht.

(2) Im Weiteren verpflichten wir uns, die uns seitens des Kunden im Rahmen der Erfüllung der Verträge ggf. übergebenen Geschäfts- und Betriebsunterlagen sorgfältig zu verwahren, vor Einsichtnahmen Dritter zu schützen und diese auf Verlangen nach Beendigung dieses Vertrages wieder an den Kunden heraus zu geben.

(3) Wir sind dazu berechtigt, uns anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung der jeweiligen Verträge zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Hierbei werden wir die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes beachten.

§ 19 Gerichtsstand

(1) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen ist für beide Vertragsparteien Kassel. Nach unserer Wahl sind wir auch zur Klage am Ort des gesetzlichen Gerichtsstandes des Kunden berechtigt.

§ 20 Salvatorische Klausel

(1) Diese AGB sowie die jeweiligen Leistungs­verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepu­blik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder der jeweiligen Leistungsverträge unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Im Falle der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen werden die Parteien einer der unwirksamen oder undurchführ­baren Bestimmung wirtschaftlich nahe kommende, rechtswirksame Ersatzregelung treffen.

(3) Etwaige Regelungslücken dieser AGB oder der jeweiligen Leistungsverträge sind durch Regelungen auszufüllen, die dem am nächsten kommen, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck der Regelungen vereinbart hätten, wenn sie den betreffenden Punkt beim Abschluss bedacht hätten.

(4) Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhe­bung dieser AGB oder der jeweiligen Leistungsverträge bedürfen der Schriftform. Diese Formvorschrift kann gleichfalls nur schriftlich außer Kraft gesetzt werden.

 

Kassel, im Mai 2007